Strom-Grundpreis: monatlich oder jährlich?
Der Grundpreis eines Stromtarifs wird je nach Anbieter pro Monat, Jahr oder Tag angegeben. Für einen fairen Vergleich musst du alle Angaben auf denselben Zeitraum umrechnen.
Was ist der Grundpreis beim Strom?
Der Grundpreis ist der feste Teil deiner Stromrechnung. Er fällt unabhängig davon an, wie viele Kilowattstunden du verbrauchst. Damit berechnet der Anbieter unter anderem Kosten für Abrechnung, Kundenservice und tarifabhängige feste Bestandteile.
Zusätzlich zahlst du den Arbeitspreis für jede verbrauchte Kilowattstunde. Die jährlichen Stromkosten bestehen deshalb immer aus zwei Teilen: Jahresverbrauch × Arbeitspreis plus Grundpreis.
Monatlichen und jährlichen Grundpreis vergleichen
Mit diesen drei Rechenwegen bringst du unterschiedliche Tarifangaben auf eine gemeinsame Basis.
Preis pro Monat
Monatspreis × 12
12,50 Euro im Monat entsprechen 150 Euro Grundpreis im Jahr.
Preis pro Jahr
Jahrespreis ÷ 12
180 Euro im Jahr entsprechen 15 Euro Grundpreis im Monat.
Preis pro Tag
Tagespreis × 365
0,50 Euro pro Tag ergeben 182,50 Euro Grundpreis im Jahr.
Grundpreis und monatlicher Abschlag sind nicht dasselbe
Grundpreis
Der Grundpreis ist eine feste Tarifposition. Er bleibt innerhalb der Preisgarantie beziehungsweise bis zu einer Preisänderung gleich und hängt nicht unmittelbar von deinem Verbrauch ab.
Abschlag
Der monatliche Abschlag ist eine Vorauszahlung auf die voraussichtlichen Gesamtkosten. Er enthält neben dem anteiligen Grundpreis auch die erwarteten Verbrauchskosten.
Warum ein niedriger Grundpreis nicht immer günstiger ist
Bei geringem Stromverbrauch wirkt sich der Grundpreis besonders stark auf den effektiven Preis je Kilowattstunde aus. Ein Single-Haushalt kann deshalb von einem niedrigeren Grundpreis profitieren, selbst wenn der Arbeitspreis etwas höher liegt.
Bei hohem Verbrauch ist dagegen der Arbeitspreis meist wichtiger. Bereits ein Unterschied von zwei Cent pro Kilowattstunde macht bei 5.000 kWh Verbrauch 100 Euro im Jahr aus. Vergleiche deshalb nie nur eine einzelne Preisangabe.
Fünf Prüfpunkte vor dem Tarifwechsel
- Grundpreis immer auf zwölf Monate umrechnen.
- Arbeitspreis mit deinem realistischen Jahresverbrauch multiplizieren.
- Preisgarantie, Laufzeit und Kündigungsfrist prüfen.
- Einmalige Boni nicht mit dauerhaften Tarifkosten verwechseln.
- Bei zwei Zählwerken auch Messkosten und beide Preisstufen berücksichtigen.
Bei HT- und NT-Tarifen hilft dir unser Nachtstromrechner, die beiden Arbeitspreise zusammen mit Grundpreis und Messkosten zu berechnen.
Fragen zum Strom-Grundpreis
Wird der Grundpreis monatlich oder jährlich bezahlt?
Er wird meist anteilig über die monatlichen Abschläge bezahlt und in der Jahresabrechnung endgültig abgerechnet. Die Tarifangabe kann trotzdem pro Monat, Jahr oder Tag erfolgen.
Fällt der Grundpreis auch ohne Verbrauch an?
Ja. Solange der Vertrag beziehungsweise der Stromanschluss über diesen Tarif abgerechnet wird, fällt der feste Grundpreis grundsätzlich auch bei sehr niedrigem oder keinem Verbrauch an.
Was ist ein guter Grundpreis?
Ein einzelner Richtwert ist wenig aussagekräftig. Ein günstiger Grundpreis kann mit einem höheren Arbeitspreis verbunden sein. Maßgeblich sind die Jahresgesamtkosten für deinen Verbrauch.
Warum steht auf der Rechnung ein Tagesgrundpreis?
Damit kann der Anbieter Rumpfzeiträume bei Einzug, Auszug oder Tarifwechsel taggenau abrechnen. Für den Jahresvergleich multiplizierst du den Tagespreis mit 365.
Stromtarife über die Jahreskosten vergleichen
Nutze Grundpreis und Arbeitspreis gemeinsam, damit ein scheinbar günstiger Einzelwert nicht zu einer teuren Jahresrechnung führt.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind die Preisangaben und Vertragsbedingungen deines Anbieters.
